Ablauf einer Psychotherapie
Häufig gestellte Fragen und Antworten
Häufig gestellte Fragen und Antworten
Psychotherapie ist für jeden geeignet, der Schwierigkeiten mit sich selbst hat und sich Unterstützung wünscht, um mit sich selbst wieder zurechtzukommen.
Egal, ob es um das eigene Verhalten, Gedanken oder Erlebnisse geht.
Manchmal wünscht man sich auch Unterstützung dabei, mit belastenden Situationen oder mit anderen Menschen besser umgehen zu können.
Damit eine Psychotherapie durchgeführt werden kann, ist es notwendig eine Diagnose zu stellen.
Dies geschieht zu Beginn der Psychotherapie in unserer Praxis.
Eine Psychotherapie wird bei folgenden Diagnosen durchgeführt
- Depressionen
- Ängsten
- Zwängen
- somatoforme Störungen
- dissoziativen Störungen
- Reaktionen auf schwere Belastungen (z.B. als Reaktion auf ein traumatisches Ereignis)
- Essstörungen
- nichtorganische Schlafstörungen
- sexuelle Funktionsstörungen
- Persönlichkeitsstörungen
- Verhaltensstörungen
Zu den Therapierichtungen, die wir in der Praxis anbieten, gehören unter anderem:
Sollten Sie in unserer Praxis nicht direkt einen Therapieplatz bekommen, dann können Sie:
- sich gerne bei uns auf die Warteliste setzen lassen;
- über die Terminservicestelle der Kassenärztliche Vereinigung (KVB) unter der Telefonnummer 116 117 einen Termin bei anderen Psychotherapierenden vereinbaren oder Sie können über die KVB online nach weiteren Psychotherapierenden suchen.
Sollte eine Kognitive Verhaltenstherapie für Sie nicht passend sein, kann eine tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie oder eine analytische Psychotherapie eine Alternative sein. Beide Therapieformen beschäftigen sich hauptsächlich mit der Vergangenheit und der Entwicklung.
Weitere Behandlungsalternativen sind Selbsthilfegruppen oder der sozialpsychiatrische Dienst.
Unter Umständen können auch ein stationärer Aufenthalt in einer psychiatrischen Klinik oder eine psychosomatische Reha in Frage kommen.
Bei der Auswahl einer Behandlungsalternative werden Sie von Ihrer therapierenden Person unterstützt.
Bei Versicherungen, die eine Gesundheitsprüfung durchführen (z.B. eine private Krankenversicherung oder Berufsunfähigkeitszusatzversicherung), kann eine Psychotherapie einen Abschluss verhindern oder zu deutlichen Mehrzahlungen führen. Bei einer anstehenden Verbeamtung kann eine Psychotherapie dazu führen, dass diese nicht durchgeführt wird.
Darüber hinaus kann es sein, dass es kurzfristig belastend sein kann, sich mit negativen Erinnerungen zu konfrontieren.
Veränderungen können bei anderen Menschen zunächst für Überraschung oder sogar für Unverständnis sorgen. Wichtig ist deshalb, dass sich eine Veränderung vor allem für Sie selbst lohnt.
Wenn Sie sich in einer akuten Krise befinden, also z. B.:
- konkrete Pläne haben, sich etwas anzutun oder sich das Leben zu nehmen;
- sich selber Schmerzen zufügen, indem Sie sich selbst verletzen
wenden Sie sich bitte umgehend an die Telefonseelsorge unter der Telefonnummer 0800 111 0 111 oder an den Notruf unter 112. Weitere Unterstützung erhalten Sie in der Notfallambulanz einer Klinik. Dort gibt es Experten, die Sie in schwierigen und scheinbar unlösbaren Situationen unterstützen können.
Ambulante Psychotherapie und damit unsere Praxis kann Ihnen leider keine Krisenintervention anbieten. Dies liegt vor allem daran, dass wir außerhalb der Betriebszeiten der Praxis nicht erreichbar sind.


Gesetzliche Krankenversicherung
Ja, eine Abrechnung ist mit allen gesetzlichen Krankenkassen möglich.
Private Krankenversicherung und Beihilfe
Ja, auch mit privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe ist eine Abrechnung möglich.
Hier hängt es von dem gewählten Tarif ab, ob und wie viele Sitzungen erstattet werden.
Bitte klären Sie vor Aufnahme einer Psychotherapie, in welchem Umfang psychotherapeutische Leistungen in Ihrem Tarif enthalten sind.
Die Höhe des Honorars ist in der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) festgelegt.
Selbstzahler
Sie können Psychotherapie-Sitzungen auch selbst zahlen. Die Kosten dafür sind in der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) festgelegt.
Wir behandeln Jugendliche ab 14 Jahren.
Ab 16 Jahren können Sie übrigens auch selbstständig einen Antrag auf Psychotherapie stellen, ohne dass die Einwilligung der Eltern erforderlich ist.
Eine Therapiesitzung dauert in der Regel 50 Minuten und findet ein Mal pro Woche statt.
Bei Bedarf (z.B. bei Konfrontationsübungen) sind auch Doppelstunden, also Sitzungen mit 100 Minuten Dauer, möglich.
Im Verlauf des Therapieprozesses ist es gegen Ende meistens sinnvoll, den Abstand zwischen den einzelnen Sitzungen zu vergrößern.
Die vereinbarten Termine sind verbindlich.
Sollten Sie nicht zu einer Sitzung erscheinen können, bitten wir Sie, möglichst frühzeitig Bescheid zu geben, indem Sie Ihre therapierende Person informieren.
Bei Absagen, die später als 2 Tage vor dem vereinbarten Termin erfolgen, behalten wir uns vor, ein Ausfallhonorar zu erheben.
Schweigepflicht bedeutet, dass keiner etwas von dem erfährt, was Sie mit Ihrer psychotherapierenden Person inhaltlich besprechen. Das gilt auch für Arbeitgeber, Familienangehörige und die Krankenkasse.
An die Krankenkasse wird lediglich der Therapieumfang und die Diagnose gemeldet. Diese Angaben sind verpflichtend, damit die Krankenkasse die Psychotherapie bezahlt.
Damit andere Personen etwas darüber erfahren, was in der Psychotherapie besprochen wird, benötigt die therapierende Person Ihre schriftliche Einverständniserklärung, die Schweigepflichtentbindung. Die einzigen beiden Ausnahmen, in denen die Schweigepflicht nicht gilt, bestehen bei Selbst- und oder Fremdgefährdung. Also wenn Sie sich oder jemand anderem etwas antun möchten oder sonst wie gefährdet sind (z. B. Bedrohung des Kindeswohls bei minderjährigen Klient*innen). In diesem Fall sind Therapierende gesetzlich verpflichtet zu handeln.
Wenn sowohl die auftraggebende als auch die therapierende Person während der ersten Sitzungen den Eindruck haben, dass eine Psychotherapie sinnvoll ist, wird von Ihrer therapierenden Person der Antrag auf Psychotherapie bei der Krankenkasse gestellt.
Die Dauer und der Erfolg der Psychotherapie hängen, neben dem Kontakt zur therapierenden Person, vor allem davon ab, inwieweit es für Sie möglich ist, Veränderungen umzusetzen.
Je mehr Sie sich trauen, im Alltag etwas Neues auszuprobieren und je mehr sich dieses neue Verhalten lohnt, desto schneller wird sich etwas verändern.
Der Aufbau von neuem Verhalten braucht Zeit, Anstrengung und Geduld, da das neue Verhalten erst im Gehirn gespeichert und automatisiert werden muss.
Unterstützen Sie sich, indem Sie dies akzeptieren, fair mit sich umgehen und sich auch mal eine Pause gönnen.